Vermögensschaden-Haftpflicht. Damit Ihr Fehler nicht Ihr Schaden wird.

Vermögensschaden-Haftpflicht. Damit Ihr Fehler nicht Ihr Schaden wird.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert Schadensersatzansprüche ab, die durch ein berufliches Versehen des Versicherungsnehmers am Vermögen eines Dritten entstanden sind. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Ein Vermögensschaden kann somit eine Existenz gefährden. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden nicht verhindern, schützt aber vor dessen finanziellen Folgen. So vielfältig wie die Berufsfelder der Versicherungsnehmer können auch ihre versehentlichen Fehler sein. Die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren, wie deren Ursachen. Deshalb bieten wir dem Interessenten jeweils eine speziell auf seinen Beruf zugeschnittene Absicherung. Wer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigt Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für folgende Berufsgruppen: Rechtsanwälte Steuerberater Notare Versicherungsvermittler und-berater Finanzanlagenvermittler Immobiliardarlehensvermittler Inkassobüros Rentenberater Zwangsverwalter Wirtschaftsprüfer Wohnimmobilienverwalter (neue Pflichtversicherung ab 1.8.2018!) Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen, die beruflich Auskunft erteilen oder Rat gewähren (zum Beispiel: Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände) fremdes Vermögen verwalten (zum Beispiel: Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Immobilienverwalter) Verträge vermitteln (zum Beispiel: Immobilienmakler, Reisebüros) Gutachten erstellen (zum Beispiel: Sachverständige, Energieberater) Veröffentlichungen erstellen (zum Beispiel: Werbeagenturen, Grafiker, Journalisten) Im Schadensfall - - prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht; - wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche für Sie ab; - zahlen wir für Sie die zu leistende Entschädigung; - übernehmen wir die Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.